AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen



Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder / und die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt.

Wenn wir zusätzlich den rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern " Allgemeine Geschäftsbedingungen" zugrunde legen, so geschieht dies in Ausfüllung und Ausgestaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und unter strikter Wahrung des gerechten Ausgleichs der gegenseitigen Rechte und Pflichten mit dem Ziel der Rationalisierung des Geschäftsablaufes. Die Geschäftsleitung unseres Hauses ist jederzeit bereit, jedem Auftraggeber evtl. gewünschte Erläuterung zu unseren Geschäftsbedingungen zu erteilen.

Gebühren

An Maklerprovision zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer sind zu zahlen bei Vertragsabschluß:

1. Bei An- und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, berechnet vom Vertragswert vom Verkäufer wie auch Käufer je 2,5%.

2. bei An- und Verkauf von Grundbesitz, berechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis, d. h. von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen vom Käufer 5%.

3. Erbbaurecht vom Grundstückswert vom Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigen je 2,5 %

4. Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks ( zahlbar vom Berechtigten) 2 %

5. Bei Vermietung und Verpachtung vom Mieter / Pächter

a. bei Verträgen bis zu 5 Jahren Dauer 2 Nettokaltmieten als Mindesgebühr

b. bei Vertragsdauer von über 5 Jahren 3 % des Gesamtlaufzeit des Vertrages entfallenden Nettozines, höchstens aus der 10- Jahres- Netto. Miete, mindestens jedoch 2 Netto- Monatsmieten

c. bei weiterer Dauer durch Optionsrecht 3 % des auf die mögliche Gesamt- Vertragsdauer entfallenden Netto- Mietzinses, höchstens jedoch aus der 10- Jahres Netto- Mietsumme.

d. bei Vormietrrecht zusätzlich 1 Netto - Monatsmiete

§ 1

a. Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt.

b. Der Provisionanspruch beliebt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösende Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes oder aus sonstigen Grund gegenstandlos oder nicht erfüllt wird.

c. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht.

d. Sofern aufgrund unserer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit Verhandlungsparteie direkte Verhandlung aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlung ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

e. Das Angebot ist nicht für Dritte bestimmt. Sollte es weitergegeben werden, so haftet der Auftraggeber in voller Höhe der zu erlangten Provision.

§ 2

Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

§ 3

Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sien, so ist der Auftraggener verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern es dies unterlässt, haben wir Anspruch auf Ersatz nachträglichen Auslagen und Zeitaufwendungen. Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns zum Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.

§ 4

Wir haben Anspruch auf Maklerprovision, wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglichen bezweckten Geschäftes tritt, z. B. durch Enteignung, Umlegung, Zwangsversteigerung oder Ausübung eines Vorrechtes.

Unsere Angebote erfolgen gemäß der uns vom Auftraggebers erteilten Auskünfte und sind vor Vertragsabschluss selbst zu prüfen, sie sind freibleibens und unverbindlich. Irttum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Schadenersatzansprüche sind uns gegenünber mit Ausnahme von vorsätzlichen und grob fahrlässigen verhalten ausgeschlossen.

§ 6

a. Abweichungen von unseren "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.

b. Sollten Teile unserer Geschäftsbedingung unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

c. An Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschläggen gesetzllichen Bestimmungen.

Erfüllunsort und Gerichstand ist Ratzeburg